Ex Works (EXW)

Ab Werk, benannter Ort (Incoterms)

Ex Works, als einzige Klausel der Gruppe E, ist eine Abholklausel innerhalb der Incoterms 2000. Der Verkäufer hat seine Lieferverpflichtung erfüllt, wenn er dem Empfänger die Ware auf seinem Unternehmensgelände zur Verfügung gestellt hat.

Bei EXW-Verträgen trägt der Käufer alle Risiken und Kosten für den Transport der Ware vom Grundstück des Verkäufers zum Bestimmungsort. Er ist für das Verladen der Ware, die Zollabfertigung usw. verantwortlich.

Ist der Käufer nicht in der Lage, für alle Exportformalitäten zu sorgen, empfiehlt es sich, auf die FCA-Regelung (Free Carrier) zurückzugreifen.

Die Incoterms sind offizielle Regeln der Internationalen Handelskammer ICC, mit deren Hilfe Handelsklauseln in internationalen Geschäften einheitlich ausgelegt werden können.

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