Free Alongside Ship (FAS) - International Commercial Terms
Frei Längsseite Schiff, benannter Verschiffungshafen - Incoterms ®

Free Alongside Ship zählt zu den F-Klauseln der Incoterms ® 2000. In dieser Gruppe (FCA, FAS, FOB) wird der Haupttransport nicht vom Verkäufer bezahlt.

Bei FAS-Verträgen ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware längsseits des Schiffes im festgelegten Verschiffungshafen bereitzustellen. Von diesem Moment an trägt der Käufer alle Kosten und Risiken in Bezug auf Verlust oder Schäden an der Ware. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Verzollung der Ware für den Export.

Den Incoterms ® 2010 entsprechend kann die Klausel FAS nur im See- und Binnenschiffstransport eingesetzt werden.

Die Incoterms ® sind offizielle Regeln der Internationalen Handelskammer ICC, mit deren Hilfe Handelsklauseln in internationalen Geschäften einheitlich ausgelegt werden können.

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