Free Carrier zählt zu den F-Klauseln der Incoterms 2000. In dieser Gruppe (FCA, FAS, FOB) wird der Haupttransport nicht vom Verkäufer bezahlt.
Bei FCA-Verträgen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Frachtführer die zur Ausfuhr freigemachte Ware zu übergeben. Übergibt er die Ware an seiner Niederlassung, muss er sie auf/in das Transportmittel verladen, das der Frachtführer bereitstellt. Wird ein Hafen oder Ort benannt, an dem die Ware übergeben werden soll, genügt es, wenn der Verkäufer die Ware auf seinem Transportmittel zur Verfügung stellt.
Die Klausel FCA kann für alle Transporte, einschließlich multimodaler Transporte, eingesetzt werden.
Die Incoterms sind offizielle Regeln der Internationalen Handelskammer ICC, mit deren Hilfe Handelsklauseln in internationalen Geschäften einheitlich ausgelegt werden können.
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