Free On Board, benannter Verschiffungshafen zählt zu den F-Klauseln der Incoterms ® 2000. In dieser Gruppe (FCA, FAS, FOB) wird der Haupttransport nicht vom Verkäufer bezahlt.
Bei FOB-Verträgen hat der Verkäufer geliefert, wenn die Ware die Schiffsreling im genannten Zielhafen passiert hat. Von diesem Moment an trägt der Käufer alle Kosten und Risiken für Verlust oder Schäden an der Ware.
Den Incoterms ® 2010 entsprechend kann die Klausel FOB nur im See- und Binnenschiffstransport eingesetzt werden.
Die Incoterms ® sind offizielle Regeln der Internationalen Handelskammer ICC, mit deren Hilfe Handelsklauseln in internationalen Geschäften einheitlich ausgelegt werden können.
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