Das gemeinschaftliche Versandverfahren ermöglicht den Transport von Nichtgemeinschaftsware (NGW) zwischen zwei Orten der Gemeinschaft, ohne dass Zölle und andere Abgaben anfallen. Außerdem wird das gemeinschaftliche Versandverfahren für Gemeinschaftswaren eingesetzt, wenn sie zwischen Abgang und Bestimmung das Gebiet eines Drittlandes durchqueren.
Parallel zum gemeinschaftlichen Versandverfahren existiert das gemeinsame Versandverfahren. Es enthält im wesentlichen die gleichen Regelungen wie das gVV, gilt aber im Warenverkehr zwischen EU- und EFTA-Staaten.
Copyright © 2010 globus24.com