Institute Cargo Clauses (ICC)

Englische Seeversicherungs-Klauseln

Institute Cargo Clauses sind Versicherungsbedingungen, Policenformen und Klauseln für Transportversicherungsverträge. Sie betreffen vor allem Seetransport-, aber auch Landtransportrisiken.

Es werden drei ICC-Klauseln unterschieden:

  • ICC (A): umfangreichster Versicherungsschutz nach dem All risks-Prinzip
  • ICC (B): Versicherungsschutz für alle in der Police ausdrücklich genannten Risiken nach dem Named-Peril-Prinzip
  • ICC (C): Mindestdeckungsschutz für Schadenereignisse, die explizit genannt werden (Große Haverei, Feuer, Strandung, Transportmittelunfall, Seebeben usw.)

Die Institute Cargo Clauses wurden von der International Underwriting Association of London (IUA) für den englischen Markt herausgegeben, sind aber international anerkannt. Auch deutsche Transportversicherungen können ihren Verträgen die ICC und dazugehörige Klauseln zugrunde legen.

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