Die Incoterms ® sind Internationale Handelsklauseln, mit denen die typischen Vertragsformeln in Außenhandelsverträgen eindeutig ausgelegt werden. Missverständnisse und Auseinandersetzungen sollen so vermieden werden.
Die Incoterms ® wurden 1936 von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce - ICC) entwickelt. Neufassungen gab es 1953, 1967, 1976, 1980, 1990, 2000 und 2010. Sie beschreiben bestimmte Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer hinsichtlich des Kaufvertrags, nicht des Beförderungsvertrags.
In den Incoterms ® geht es um die Lieferung der Ware, den Gefahren- und Kostenübergang, die Verantwortlichkeit für Lizenzen, Genehmigungen und Formalitäten sowie für Prüfung, Verpackung und Kennzeichnung.
Die Incoterms ® 2010 sind seit dem 1. Januar 2011 gültig. Änderungen der Neufassung gegenüber den Incoterms ® 2000 sind zum Beispiel:
Die Klauseln der Incoterms ® 2000 sind in vier Gruppen geordnet: Im Verlauf E-F-C-D gehen die Pflichten vom Käufer auf den Verkäufer über.
Die Incoterms ® 2010 unterteilen die Klauseln nach Verkehrsträgern: Vier sind ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport und die anderen für alle Transporte einschließlich multimodaler Transporte vorgesehen.
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