Die Kombinierte Nomenklatur ist eine achtstellige Warenklassifikation, die EU-weit einheitlich verwendet wird. Sie wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie über den Gemeinsamen Zolltarif eingeführt.
Die KN wird jährlich einmal aktualisiert. Sie besteht aus 21 Abschnitten, zur Zeit 99 Kapiteln sowie über 5.000 Unterpositionen und sieht beispielsweise so aus:
Die ersten sechs Stellen der Kombinierten Nomenklatur entsprechen dem Harmonisierten System.
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