Kombinierte Nomenklatur (KN)

Die Kombinierte Nomenklatur ist eine achtstellige Warenklassifikation, die EU-weit einheitlich verwendet wird. Sie wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie über den Gemeinsamen Zolltarif eingeführt.

Die KN wird jährlich einmal aktualisiert. Sie besteht aus 21 Abschnitten, zur Zeit 99 Kapiteln sowie über 5.000 Unterpositionen und sieht beispielsweise so aus:

  • Abschnitt XV: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel 74: Kupfer und Waren daraus
  • KN 7408: Draht aus Kupfer (aus raffiniertem Kupfer)
  • KN 7408 11 00: mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 0,5 mm.

Die ersten sechs Stellen der Kombinierten Nomenklatur entsprechen dem Harmonisierten System.

Copyright © 2010 globus24.com