Letter of Credit (L/C)
Dokumenten-Akkreditiv (Kreditbrief)

Im Exportgeschäft garantiert die Bank des Käufers einer Ware durch das Akkreditiv, für dessen Zahlungsverpflichtungen einzustehen. Der Kaufvertrag ist Voraussetzung für die Eröffnung eines Akkreditivs.

Die Bank eröffnet das Akkreditiv zu Gunsten des Exporteurs auf Veranlassung des Importeurs. Angaben zum Gegenstand und zur Abwicklung des Kaufvertrages sind Bestandteil des Akkreditivs.

Mit Eröffnung des Akkreditivs verpflichtet sich die Bank des Importeurs zur Zahlung, sobald der Exporteur seinen Pflichten vollständig nachgekommen ist. Die Abwicklung der Zahlung erfolgt über die Bank des Exporteurs.

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