Die summarische Anmeldung ist ein Dokument, aus dem hervorgeht, welche Waren eingeführt werden. Sie enthält mehr Informationen als die Gestellungsmitteilung, aber ist nicht so detailliert wie die Zollanmeldung.
Die SumA gibt die Art, Menge und Verpackung der Ware sowie die Art des Beförderungsmittels an. Damit erhält die Zollverwaltung einen ersten Überblick über die gestellten Waren, die sich zu diesem Zeitpunkt in der vorübergehenden Verwahrung befinden, bevor sie einer zollrechtlichen Bestimmung zugeführt werden.
Die Anforderungen an eine summarische Anmeldung regelt der Zollkodex in Artikel 43 bis 45.
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