Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL)

Die VBGL wurden vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. entwickelt. Der Verband vertritt rund 11.000 Unternehmen des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes.

Die VBGL enthalten unterschiedliche Haftungsregelungen für die unterschiedlichen Dienstleistungen:

  • Frachtgeschäft einschließlich Spedition im Selbsteintritt: Gefährdungshaftung für Güterschäden, ansonsten siehe §§ 425 ff Handelsgesetzbuch (HGB) sowie Artikel 17 ff CMR
  • Speditions-, Logistik- und Lagergeschäft: siehe §§ 425 und 461 HGB, ansonsten Verschuldenshaftung
  • Logistische Dienstleistungen, die mit der Beförderung / Lagerung von Gütern im Zusammenhang stehen, aber nicht speditionsüblich sind: Verschuldenshaftung

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