ZK-DVO - Zollkodex-Durchführungsverordnung

Die Zollkodex-Durchführungsverordnung (Verordnung (EWG) Nr. 2454/93) enthält Bestimmungen zu einzelnen Sachverhalten, die vom Zollkodex nicht detailliert erfasst werden.

Die ZK-DVO regelt beispielsweise konkret den neuen Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und enthält Bestimmungen zu elektronischen Vorab-Anmeldungen vor der Ein- und Ausfuhr von Waren, die ab 1. Juli 2009 verpflichtend gilt.

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