Auch für den Transport von Gefahrgut in Limited Quantities gilt: Alle Mitarbeiter müssen vorher geschult werden und diese Schulungen sind regelmäßig zu wiederholen.
Das ADR 2011 bringt für Limited Quantities (LQ) völlig neue Regelungen zur Kennzeichnung von Versandstücken und Fahrzeugen mit sich.
Trotz einer Übergangsfrist bis 2015 kann es für Sie günstig sein, die neuen Vorgaben möglichst bald zu erfüllen. Am 1. Januar 2011 ist der Startschuss für die neuen Regeln gefallen. Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile Sie von der zügigen Umsetzung haben.
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Bringen Sie Ihre Mitarbeiter zum Thema Gefahrgut auf den aktuellen Stand. Bei Ihnen im Haus.
Sagen Sie uns einfach, wo Sie Unterstützung benötigen. Wir unterbreiten Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.