Der TARIC ist ein einheitlicher Zolltarif der europäischen Gemeinschaft, der mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie über den Gemeinsamen Zolltarif eingeführt wurde und die EU als Zollunion dokumentiert.
Mit dem TARIC werden Zollsätze festgelegt und handelspolitische Maßnahmen für einige Waren aus bestimmten Drittländern geregelt. Basis sind das Harmonisierte System und die Kombinierte Nomenklatur (die ersten acht Stellen der Zolltarifnummer). Mit der neunten und zehnten Stelle (TARIC-Unterposition) verschlüsselt der Integrierte Tarif gemeinschaftliche Maßnahmen, wie z.B. Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente.
Kein Bestandteil des TARIC sind die deutschen Einfuhrumsatzsteuer- und Verbrauchsteuersätze, Verbote und Beschränkungen sowie Ursprungszeugnisse. Diese Angaben sind im Elektronischen Zolltarif (EZT-online) enthalten, gemeinsam mit den 11-stelligen Codenummern, die auf den 10-stelligen TARIC-Codes aufbauen.
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