Zugelassener Empfänger (ZE)

Als Zugelassener Empfänger wird eine der beiden Formen von vereinfachten Verfahren im Versandverfahren bezeichnet. Siehe dazu auch Zugelassener Versender.

Ein Zugelassener Empfänger kann Waren in seinem Betrieb oder an einem anderen von der Zollstelle zugelassenen Ort annehmen, ohne diese bei der Zollstelle gestellen zu müssen.

Um den Status Zugelassener Empfänger zu erlangen, ist eine Bewilligung des zuständigen Zollamtes erforderlich. Diese Bewilligung enthält unter anderem die Orte der Gestellung sowie ausgeschlossene Warenarten.

Voraussetzung für den Status als Zugelassener Empfänger oder Zugelassener Versender ist die Teilnahme am Versandverfahren NCTS.

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