Die Zollkodex-Durchführungsverordnung (Verordnung (EWG) Nr. 2454/93) enthält Bestimmungen zu einzelnen Sachverhalten, die vom Zollkodex nicht detailliert erfasst werden.
Die ZK-DVO regelt beispielsweise konkret den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und enthält Bestimmungen zu elektronischen Vorab-Anmeldungen vor der Ein- und Ausfuhr von Waren.
Zurzeit arbeiten die verantwortlichen Gremien an einer neuen DVO. Mit ihr soll der Modernisierte Zollkodex (MZK) in Kraft gesetzt werden.
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