Zollkodex (ZK)

Der Zollkodex (Verordnung (EWG) Nr. 2913/92) vereinheitlicht das Zollrecht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenüber Drittländern. Mit dem Zollkodex wurde das gesamte Zollrecht in einem Rechtsakt zusammengefasst.

Im Titel II legt der ZK die Grundlagen für die Erhebung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie für die Anwendung der sonstigen im Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen fest.

Titel III enthält die Vorschriften, die für in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte Waren gelten, bis diese eine zollrechtliche Bestimmung erhalten haben.

Titel IV fasst zollrechtliche Bestimmungen zusammen.

Titel V regelt das Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft.

In Zukunft sollen Zollverfahren europaweit einheitlich papierlos abgewickelt werden. Darauf haben sich die EU-Mitglieder im Modernisierten Zollkodex (MZK) geeinigt.

Er tritt in Kraft, wenn eine neue Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) verabschiedet wurde.

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