Zugelassener Versender (ZV)

Als Zugelassener Versender bezeichnet man im Versandverfahren eine der beiden Formen von vereinfachten Verfahren. Siehe dazu auch Zugelassener Empfänger.

Ein Zugelassener Versender kann Waren in ein Versandverfahren überführen, ohne sie bei der Zollstelle zu gestellen.

Um als Zugelassener Versender zu handeln, muss der Hauptverpflichtete im Versandverfahren über eine Bewilligung des zuständigen Zollamtes verfügen, welche unter anderem die Orte der Gestellung und ausgeschlossene Warenarten enthält.

Für den Status als Zugelassener Versender oder Zugelassener Empfänger ist die Teilnahme am Versandverfahren NCTS erforderlich.

Copyright © 2011 globus24

Verzeichnisse für Zoll-Praktiker: